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Präjudizien-Recherche und DB-Eintragung
Überblick & Datenbank-Architektur
Die Datenbank sammelt systematisch erstinstanzliche Strafzumessungsentscheide (Bezirksgerichte, Regionalgerichte, Strafgerichte, Amtsgerichte, Juges de police, Tribunaux de police/pénal). Da erstinstanzliche Entscheide in der Schweiz jedoch selten publiziert werden, dienen publizierte Berufungsentscheide der Obergerichte bzw. Kantonsgerichte als primäre Fundgrube.
Daraus ergibt sich das fundamentale Zwei-Ebenen-Prinzip:
- Strukturierte Datenbankfelder = VORINSTANZ:
Die Felder
gericht,urteilsdatum,hauptsanktion,freiheitsstrafe_in_monaten,anzahl_tagessaetze,vollzug,lebensgefahr,besondere_gefaehrlichkeitetc. bilden konsequent das vorinstanzliche Urteil ab. Selbst wenn das Berufungsgericht die Strafe später senkt, erhöht oder den Vollzug anpasst, bleiben in diesen Feldern die Werte der Vorinstanz stehen! Einzige Ausnahme:fall_nrist die Geschäfts-Nr. des Obergerichts (z.B.SST.2023.141,SK 22 32), undurl_linkverlinkt das Dokument des Obergerichts. zusammenfassung= BEIDE INSTANZEN: Die Zusammenfassung ist der einzige Ort in der Datenbank, der den vollständigen Verfahrensverlauf dokumentiert. Sie muss sowohl den Vorinstanzentscheid als auch den Berufungsausgang mit allen Abweichungen, Gutheissungen, Strafänderungen und Rabatten wahrheitsgetreu und präzise festhalten.
1. Auswahlkriterien: Wann ist ein Urteil brauchbar?
Massgebend ist: Überlebt der Schuldspruch zum Hauptdelikt die Berufung in seiner rechtlichen Qualifikation?
| Konstellation | Brauchbar? | Vorgehen |
|---|---|---|
| Schuldsprüche vollumfänglich bestätigt, Strafe bestätigt oder leicht angepasst | Ja (Idealfall) | Vorinstanz-Werte in Felder; Berufungsausgang in Zusammenfassung |
| Nur Privatkläger/Staatsanwaltschaft erhob Berufung, Schuldspruch unangefochten rechtskräftig | Ja | Sehr sauber; Vorinstanz-Werte direkt übernehmen |
| Hauptdelikt bestätigt, aber Teilfreispruch bei einem Nebendelikt | Ja | deliktsscore_uebrige_delikte um das weggefallene Nebendelikt bereinigen |
| Hauptdelikt bestätigt, Obergericht spricht bei einem Nebendelikt zusätzlich schuldig | Ja | deliktsscore_uebrige_delikte um das neue Nebendelikt erhöhen (Score bildet finalen Stand ab) |
| Berufungsgericht korrigiert Strafmass (Erhöhung oder Senkung) oder Vollzug (z.B. unbedingt → bedingt) | Ja | Strukturierte Felder = Vorinstanz! Die Änderung wird detailliert in der Zusammenfassung begründet |
| Hauptdelikt wird herabgestuft (z.B. schwere Körperverletzung → einfache Körperverletzung, einfache Körperverletzung → Tätlichkeiten) | Nein | Verwerfen – die vorinstanzliche Qualifikation wurde verworfen |
| Hauptdelikt wird freigesprochen (z.B. in dubio pro reo) | Nein | Verwerfen |
| Vollständiger Freispruch oder Rückweisung an die Vorinstanz | Nein | Verwerfen |
| Vorinstanz hatte freigesprochen, erst Obergericht verurteilt | Nein | Verwerfen – es existieren keine vorinstanzlichen Strafzumessungsdaten |
Modell-Abgrenzung (Welches Modell wählen?)
SexualdeliktUrteil: Ist ein Sexualdelikt (Art. 189, 190, 191, 187 StGB) das dominante oder auch nur ein mitverurteiltes Delikt, gehört der Fall zwingend inSexualdeliktUrteil– selbst wenn daneben erhebliche Körperverletzungen, Drohungen oder Freiheitsberaubungen vorliegen.BetmUrteil: Reine Betäubungsmitteldelikte (Art. 19 ff. BetmG).Urteil: Reine Vermögensdelikte (Art. 138, 139, 140, 144, 146 StGB etc., sofern kein Waffeneinsatz/Gewalt gegen Leib und Leben dominierte).GewaltdeliktUrteil: Delikte gegen Leib und Leben (Mord, vorsätzliche Tötung, schwere/einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Gefährdung des Lebens, Raub, Angriff, Raufhandel).- Komplexe Mehrfachtäter- und Seriendelikte: Fälle mit mehr als 3–4 Tatkomplexen, unzähligen Opfern über viele Jahre oder unentwirrbaren Anklagepunkten im Zweifel überspringen, da die Reduktion auf ein strukturiertes Schema fehleranfällig ist.
2. Volltextanalyse & Zwingender 2-Phasen-Dispositiv-Abgleich
[!CAUTION] Häufigste Fehlerquelle bei KI-Agenten: Agenten neigen dazu, den Berufungsausgang zu halluzinieren (z.B. voreilig zu behaupten, die Berufung sei "abgewiesen und das Urteil bestätigt" worden, oder eine Landesverweisung sei "entfallen"). Pflicht: Das erstinstanzliche und das zweitinstanzliche Dispositiv müssen ZWINGEND Wort für Wort gegeneinander abgeglichen werden!
Volltext beschaffen
Niemals auf abgeschnittene Textauszüge (z.B. die 100k-Zeichen-Grenze bei MCP-Tools) verlassen. Bei langen Entscheiden das vollständige Dokument herunterladen und konvertieren:
curl -sL "<URL>" -o /tmp/urteil.pdf && pdftotext /tmp/urteil.pdf /tmp/urteil.txt
Phase 1: Vorinstanz-Dispositiv lokalisieren
Im Obergerichtsurteil wird das erstinstanzliche Dispositiv fast immer in der Prozessgeschichte wörtlich zitiert (meist unter Ziff. I oder zu Beginn der Erwägungen):
- Gericht & Urteilsdatum: Exakte Bezeichnung des erstinstanzlichen Gerichts (z.B. Bezirksgericht Zofingen, Strafgericht Basel-Landschaft, Tribunal pénal de la Sarine) und dessen Datum.
- Schuldsprüche der Vorinstanz: Welche Delikte wurden erstinstanzlich bejaht?
- Vorinstanzliche Sanktion: Hauptsanktionsart (Freiheitsstrafe / Geldstrafe), Dauer in Monaten bzw. Anzahl Tagessätze, Vollzugsform (bedingt, teilbedingt, unbedingt) und allfällige Landesverweisung.
- Diese Werte gehören in die strukturierten Datenbankfelder!
Phase 2: Berufungs-Dispositiv lokalisieren
Das Schlussdispositiv des Berufungsgerichts suchen (Formulierungen: «Das Obergericht erkennt:», «Demnach wird erkannt:», «Par ces motifs, la Cour arrête:»):
- Wurde die Strafe abgeändert?
- Straferhöhung (z.B. bei Berufung der Staatsanwaltschaft) oder Strafsenkung (z.B. bei Berücksichtigung von Eventualvorsatz, Geständnis oder Verfahrensverzögerung)?
- Strafart geändert? (z.B. Umwandlung einer kurzen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe oder umgekehrt).
- Die geänderte Strafe muss mit genauer Zahl in der Zusammenfassung genannt werden!
- Wurde der Vollzug abgeändert?
- Wurde aus einer unbedingten Strafe eine bedingte Strafe (z.B. mit Probezeit und Bewährungshilfe)?
- Wurde auf den Widerruf einer Vorstrafe verzichtet?
- Wurde eine stationäre Massnahme (Art. 59 StGB) durch eine ambulante Massnahme (Art. 63 StGB) ersetzt?
- Was geschah mit der Landesverweisung?
- Prüfen: Wurde die Landesverweisung bestätigt, aufgehoben (z.B. wegen Härtefalls oder FZA Art. 5 Anhang I) oder deren Dauer verändert?
- Niemals mutmassen: Stand im Dispositiv «wird bestätigt», bleibt sie bestehen!
- Wurden Qualifikationen geändert?
- Wurde z.B. Lebensgefahr (Art. 140 Ziff. 4 StGB) entgegen der Vorinstanz bejaht? Wurde ein Nebendelikt gestrichen (Verjährung, ne bis in idem) oder ein Vorwurf verschärft (z.B. Erpressung statt Nötigung)?
3. Strafminderungsgründe & Besonderheiten (M2M-Feld)
In GewaltdeliktUrteil existiert das Many-to-Many-Feld besonderheiten. Folgende Besonderheiten sind verfügbar und müssen aktiv vergeben werden, wenn sie im Fall vorliegen:
| Besonderheit | Wann vergeben? | Auswirkung auf zusammenfassung |
|---|---|---|
Geständnisrabatt |
Wenn das Gericht dem Täter ein Geständnis, Einsicht, Reue oder aktive Tataufdeckung ausdrücklich strafmindernd anrechnet. | Das genaue Ausmass bzw. die Begründung des Rabatts zwingend beziffern (z.B. "Täterkomponente mit 3 Jahren bzw. 4 Monaten strafmindernd berücksichtigt"). |
verminderte Schuldfähigkeit |
Wenn das Gericht Art. 19 Abs. 2 StGB anwendet (psychiatrisches Gutachten, psychische Störung, Intoxikation). | Grad der Verminderung (leicht, mittelgradig) und psychiatrische Diagnose in der Zusammenfassung erwähnen. |
Verletzung Beschleunigungsgebot |
Wenn das Gericht eine ungerechtfertigte Verfahrensverzögerung (Art. 5 Abs. 2 StPO) feststellt und die Strafe dafür mindert. | Dauer der Überliegezeit und Umfang der Strafminderung (z.B. -3 Monate) festhalten. |
Versuch |
Wenn das Hauptdelikt beim Versuch geblieben ist (Art. 22 StGB). | Muss zusätzlich zu versuch=True auch in besonderheiten markiert werden. |
jugendlicheR TäterIn |
Wenn Jugendstrafrecht oder besondere Bestimmungen für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) greifen. | In der Zusammenfassung erläutern. |
[!IMPORTANT]
besonderheitenkann in Django nicht im Modell-Konstruktor übergeben werden, sondern erst nach dem Speichern via:obj.save() obj.besonderheiten.set(Besonderheiten.objects.filter(name__in=['Geständnisrabatt', 'verminderte Schuldfähigkeit']))
4. Feldreferenz & Spezifische Choices von GewaltdeliktUrteil
Choices niemals erraten, sondern bei Unklarheit per Shell prüfen.
| Feld | Typ / Choices | Regeln & Typische Fehler |
|---|---|---|
hauptdelikt |
Text-Choice | Exakter Name des Delikts, das die Einsatzstrafe trägt ('Mord', 'vorsätzliche Tötung', 'schwere Körperverletzung', 'einfache Körperverletzung', 'Raub', 'Gefährdung des Lebens' etc.). Trägt eine versuchte Tat die Einsatzstrafe, Deliktsname hier eintragen und versuch=True setzen. |
tatmittel |
Text-Choice | Wichtig: Die Choice 'Messer/Stichwaffe' lautet im Modell: "Messer/Stich-/Schnittwerkzeug (auch Glas/Flasche)". Abgebrochene Flaschen oder Glasscherben gehören daher zwingend hierher, nicht zu 'andere'. Knüppel, Stangen, Krücken, Werkzeuge = 'stumpfer Gegenstand'. Reine Fäuste/Tritte = 'körperliche Gewalt'. Autos = 'Fahrzeug/Motorfahrzeug'. |
waffe_gefaehrlicher_gegenstand |
Boolean | True, wenn ein Messer, eine Schusswaffe, ein gefährlicher Gegenstand (Krücke, Kochlöffel, Metallstange, Glasflasche) als Tatmittel eingesetzt wurde. |
vorsatzform |
Choice | 'direktvorsatz', 'eventualvorsatz', 'fahrlaessig', 'unbekannt'. |
taeter_opfer_beziehung |
Choice | 'Partner/Ex-Partner', 'Familie', 'Bekannte', 'flüchtig bekannt', 'Unbekannte', 'Beziehung unbekannt'. |
verletzungsfolge |
Choice | 'keine', 'Tätlichkeit', 'leicht', 'erheblich', 'schwer', 'lebensgefährlich', 'Tod'. Massgebend ist die tatsächlich eingetretene Folge, nicht die hypothetische Gefahr. |
lebensgefahr |
Boolean | True, wenn eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer geschaffen wurde (auch wenn z.B. Art. 129 StGB mangels Skrupellosigkeit verneint oder Art. 140 Ziff. 4 StGB bejaht wurde). |
besondere_gefaehrlichkeit |
Boolean | True, wenn besondere Skrupellosigkeit, Grausamkeit oder besondere Gefährlichkeit vorliegt (z.B. Art. 112 oder Art. 140 Ziff. 3 StGB). |
deliktsscore_uebrige_delikte |
Integer | Punktesumme aller weiteren Schuldsprüche ausser dem Hauptdelikt (finaler Stand nach Berufung):• +1 pro Vergehen (Höchststrafe bis 3 Jahre)• +2 pro Verbrechen (Höchststrafe > 3 Jahre)• +1 zusätzlich, wenn dieses Nebendelikt mehrfach begangen wurde• Übertretungen zählen 0 Punkte. |
hauptsanktion |
Choice | '0' Freiheitsstrafe, '1' Geldstrafe, '2' Busse (Vorinstanz!). |
freiheitsstrafe_in_monaten |
Integer | Vorinstanzliche Freiheitsstrafe in Monaten. Bei Geldstrafe 0 setzen. |
anzahl_tagessaetze |
Integer | Vorinstanzliche Anzahl Tagessätze. Bei Freiheitsstrafe 0 setzen. |
vollzug |
Choice | '0' bedingt, '1' teilbedingt, '2' unbedingt (Vorinstanz!). Bei Aufschub zugunsten Art. 59/61 StGB im Modell meist '0' oder '2'. |
nationalitaet |
Choice | '0' Schweiz, '1' Ausländer/in, '2' unbekannt. Nur '0'/'1', wenn das Urteil explizite Angaben enthält (Heimatort, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus). Das blosse Fehlen einer Landesverweisung beweist keine Schweizer Nationalität! |
kanton |
FK | ForeignKey auf Kanton mit Feld abk (z.B. Kanton.objects.get(abk='BE')). |
5. Redaktionsstandards für kurzsachverhalt und zusammenfassung
kurzsachverhalt
- Länge: 1 bis 2 prägnante Sätze im Aktiv.
- Inhalt: Konkrete Tathandlung, Tatmittel, Ort/Kontext und Verletzungsfolgen in Klammern.
- Keine abstrakten Floskeln ("übte Gewalt aus"), sondern konkrete Aktionen ("schlug mit der Faust ins Gesicht und trat mit Füssen gegen den Kopf").
zusammenfassung
[!IMPORTANT] Die Zusammenfassung darf nicht zu kurz sein! Richtwert: 2 bis 4 strukturierte Absätze (ca. 1500–3000 Zeichen). Niemals den Berufungsausgang auslassen oder mittendrin abbrechen!
Struktur der Zusammenfassung:
- Absatz 1: Sachverhalt & Tatausführung: Wer, wann, wo, wie und warum? Konkrete Handlung, eingesetzte Tatmittel/Waffen, Rolle von Mittätern, Dynamik (Streit, Eifersucht, Überforderung), konkrete Verletzungen des Opfers (Brüche, Hämatome, Schnittwunden, Traumata, Arbeitsunfähigkeit).
- Absatz 2: Vorinstanzliches Urteil (Erstinstanz): Welches Gericht sprach wann welches Urteil aus? Schuldsprüche (Haupt- und Nebendelikte), verhängte Sanktion (Freiheitsstrafe in Monaten/Jahren, Geldstrafe, Tagessatzhöhe), Vollzugsform (Probezeit), allfällige Landesverweisung und Zivilansprüche (Genugtuung, Schadenersatz).
- Absatz 3: Berufungsverfahren & Anträge: Wer hat Berufung / Anschlussberufung erhoben? Was wurde verlangt (Freispruch, Schuldspruchänderung, Strafreduktion, Strafverschärfung, Aufhebung der Landesverweisung)? Standpunkt der Verteidigung (z.B. Notwehr, fehlender Vorsatz, Beweisanträge).
- Absatz 4: Entscheid des Berufungsgerichts & Strafzumessung:
Wie hat das Berufungsgericht entschieden? Wurde der Schuldspruch bestätigt oder geändert?
Detaillierte Darlegung der Strafzumessung:
- Einsatzstrafe für das Hauptdelikt (objektive und subjektive Tatschwere).
- Asperation der Nebendelikte.
- Strafminderungen: Wurde ein Geständnisrabatt gewährt (in welchem Umfang)? Wurde eine verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 Abs. 2 StGB) berücksichtigt? Wurde das Beschleunigungsgebot verletzt (wieviele Monate Abzug)?
- Definitive Endstrafe: Das vom Berufungsgericht definitiv ausgefällte Strafmass, der Vollzug und die Entscheidung über die Landesverweisung.
6. Workflow zur Datenbank-Eintragung (Python/Django)
Eintragungen immer über manage.py shell mit Heredoc ausführen (vermeidet Shell-Escaping-Probleme bei Apostrophen und Anführungszeichen):
source .venv/bin/activate && python manage.py shell << 'EOF'
from datetime import date
from database.models import GewaltdeliktUrteil, Kanton, Besonderheiten
# 1. Duplikat-Check
fall_nr = "SK 22 999"
if GewaltdeliktUrteil.objects.filter(fall_nr=fall_nr).exists():
print(f"WARNUNG: {fall_nr} existiert bereits!")
else:
u = GewaltdeliktUrteil(
fall_nr=fall_nr,
url_link="https://entscheidsuche.ch/docs/...",
gericht="Regionalgericht Bern-Mittelland",
urteilsdatum=date(2022, 5, 15),
kanton=Kanton.objects.get(abk="BE"),
geschlecht="0",
nationalitaet="1",
vorbestraft=True,
vorbestraft_einschlaegig=False,
hauptdelikt="schwere Körperverletzung",
versuch=True,
tatmittel="Messer/Stichwaffe",
vorsatzform="eventualvorsatz",
waffe_gefaehrlicher_gegenstand=True,
bandenmaessig=False,
besondere_gefaehrlichkeit=False,
lebensgefahr=True,
mehrfach=False,
opferzahl=1,
taeter_opfer_beziehung="Unbekannte",
verletzungsfolge="erheblich",
angegriffenes_koerperteil="Kopf/Hals",
substanzeinfluss="Alkohol",
deliktsscore_uebrige_delikte=2,
hauptsanktion="0",
freiheitsstrafe_in_monaten=24,
anzahl_tagessaetze=0,
vollzug="0",
verfahrensart="0",
in_ki_modell=True,
kurzsachverhalt="...",
zusammenfassung="...",
)
u.full_clean()
u.save()
# M2M Besonderheiten NACH dem Speichern setzen
u.besonderheiten.set(Besonderheiten.objects.filter(name__in=["Versuch", "Geständnisrabatt"]))
u.save()
print(f"Erfolgreich angelegt mit ID {u.pk}!")
EOF
7. Abschluss-Checkliste
Vor dem Beenden jedes Falls diese Punkte abhaken:
- Schuldspruch zum Hauptdelikt übersteht die Berufung in seiner Qualifikation unverändert.
- Modellabgrenzung beachtet (keine Sexualdelikte in
GewaltdeliktUrteil). - Duplikat-Check auf
fall_nrdurchgeführt. - Vorinstanz-Werte in Feldern:
gericht,urteilsdatum,hauptsanktion,freiheitsstrafe_in_monaten,anzahl_tagessaetze,vollzugbilden exakt das erstinstanzliche Dispositiv ab. - Dispositiv-Abgleich: Berufungsdispositiv Satz für Satz mit der Vorinstanz verglichen (Strafänderungen, Vollzug, Landesverweisung).
- Geständnisrabatt: Geprüft, ob Geständnis/Reue strafmindernd gewürdigt wurde → falls ja:
besonderheitenenthält'Geständnisrabatt'und Zusammenfassung beziffert den Rabatt. - Verminderte Schuldfähigkeit: Geprüft, ob Art. 19 Abs. 2 StGB angewandt wurde → falls ja:
besonderheitenenthält'verminderte Schuldfähigkeit'. - Tatmittel-Präzision: Abgebrochene Glasflaschen/Scherben =
'Messer/Stichwaffe'("auch Glas/Flasche"); Krücken/Stangen ='stumpfer Gegenstand'. -
deliktsscore_uebrige_delikteanhand der finalen (post-Berufung) Schuldsprüche berechnet. - FS/TS-Konvention: Bei Freiheitsstrafe
anzahl_tagessaetze=0; bei Geldstrafefreiheitsstrafe_in_monaten=0. -
full_clean()vorsave()ausgeführt. -
besonderheitennach dem Speichern via.set(...)zugewiesen. -
kurzsachverhaltprägnant (1–2 Sätze) im Aktiv verfasst. -
zusammenfassungausführlich (1500–3000 Zeichen), vollständig strukturiert (Sachverhalt, Vorinstanz, Berufung, Strafzumessung/Rabatte, Endentscheid) und ohne vorzeitigen Abbruch abgeschlossen.